Informationen zum Strafrecht von Rechtsanwalt Vollmer Braunschweig

Kein anderes Rechtsgebiet hat mit seinen einschneidenden Maßnahmen und möglichen Existenz bedrohenden Folgen so massive Auswirkungen auf den Bürger wie das Strafrecht.

 

Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, Geldstrafen und Freiheitsstrafen sowie die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen können ohne Einschaltung eines Strafverteidigers kaum verhindert oder bezüglich ihrer Rechtmäßigkeit überprüft werden.

 

Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie nicht in der Lage sein, sich gegen Ermittlungsmaßnahmen und Strafverfolgungsmaßnahmen der Polizei und Staatsanwaltschaft wirksam zur Wehr zu setzen.

 

Falls Sie daher Kenntnis von einem gegen Sie erhobenen Strafvorwurf erhalten oder von der Polizei als Beschuldigter oder evtl. auch zunächst nur als Zeuge vorgeladen werden, holen Sie den Rat eines kompetenten Strafverteidigers, am Besten eines Fachanwaltes für Strafrecht, ein.

 

Soweit erforderlich, wird er sich frühzeitig für Sie in das Verfahren einschalten und unabhängig und engagiert Ihre Interessen wahrnehmen.

Die Weichen für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens werden in der Regel bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gestellt. Warten Sie daher nicht ab, bis Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklage "ins Haus flattert".


Übrigens:
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten oder gar Angaben zu den Vorwürfen zu machen (Schweigerecht).

Es ist Ihr gutes Recht, zunächst einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen; dies kann nicht negativ gegen Sie ausgelegt werden. Ob es sinnvoll ist, sich dann evtl. schriftlich zur Sache zu äußern, wird Ihr Verteidiger mit Ihnen nach Einsicht in die Ermittlungsakte entscheiden.

 

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